OHRENKORREKTUR

Ohrmuschelkorrektur

Assoziierte Begriffe:
Abstehende Ohren anlegen, Ohranlegeplastik, Otopexie, Otoplastik, Operation bei Apostasis otum

Bei abstehenden Ohren (Abstehohren, Segelohren, Apostasis otum, Otapostasis) liegt eine Fehlbildung des äußeren Ohres vor. Meist ist der Ohrknorpel unzureichend gefaltet. Aber auch eine zu groß ausgebildete Ohrmuschel (Concha) kann zu der Fehlstellung führen.

Bei Kindern führen abstehende Ohren durch Hänseleien oft zu einer psychischen Belastung. Aber auch Erwachsene können sich durch das Aussehen unsicher fühlen und darunter leiden.

Ab dem 5. Lebensjahr wächst die Ohrmuschel kaum noch, so dass abstehende Ohren bereits im Vorschulalter gut durch eine Operation angelegt werden können.

Durch Korrektur von Form, Stellung oder Größe des Ohres kann eine harmonische Ohrform modelliert werden.

Abstehende Ohren lassen sich sicher und dauerhaft mit einem kleinen Eingriff in örtlicher Betäubung behandeln. Bei ängstlichen Patienten ist auch ein Dämmerschlaf oder eine Narkose möglich. Die Operation kann ambulant durchgeführt werden. Bei Kleinkindern ist eventuell ein kurzstationärer Aufenthalt von 1 bis 2 Tagen in unserer Klinik zu empfehlen.

Über einen Hautschnitt hinter dem Ohr wird der Ohrknorpel dargestellt und so ausgedünnt, dass er gut geformt werden kann. Mit speziellen Nahttechniken wird erreicht, dass der Knorpel spannungsfrei am Kopf anliegt. Die Wunde wird durch eine Naht verschlossen. Die Entlassung erfolgt mit einem Kopfverband, der beim ersten Verbandswechsel nach 2-3 Tagen durch ein festes Stirnband ersetzt wird. Dieses sollte für 2 Wochen Tag und Nacht und für weitere 2 weitere Wochen nur noch in der Nacht getragen werden, damit der Ohrknorpel in seiner neuen Stellung verheilen kann. Die verbleibenden Narben sind sehr fein, so dass sie bereits nach wenigen Wochen kaum mehr sichtbar sind.

Selten können Nachblutungen oder Wundinfektionen auftreten oder Knorpelkanten sichtbar sein.

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