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Melanome und Muttermale

Chirurgische Entfernung auffälliger oder störender Hautveränderungen

muttermalbehandlung

Muttermale gehören für die meisten Menschen ganz selbstverständlich zum eigenen Hautbild. Manche begleiten uns seit vielen Jahren, andere entstehen erst später. Verändert sich ein Muttermal jedoch sichtbar, fällt bei einer Hautkontrolle auf oder erscheint neu und ungewöhnlich, sollte es fachärztlich abgeklärt werden.

Nicht jede pigmentierte Hautveränderung ist gefährlich – und nicht jedes Muttermal muss entfernt werden. Besteht jedoch der Verdacht auf eine bösartige Veränderung, sollte die weitere Diagnostik konsequent und strukturiert erfolgen. Auch ein eindeutig gutartiges Muttermal kann chirurgisch entfernt werden, wenn es beispielsweise regelmäßig gereizt wird oder Sie selbst es als ästhetisch störend empfinden.

Bei der operativen Entfernung verbinden wir die medizinisch notwendige Sicherheit mit einer möglichst gewebeschonenden, unauffälligen Schnittführung und sorgfältigen plastisch-chirurgischen Wundversorgung – insbesondere an sichtbaren oder anatomisch sensiblen Körperregionen.

Kurzübersicht:

Behandlungsdauer:
abhängig von Größe und Lage, häufig ca. 15–45 Minuten

Anästhesie:
meist örtliche Betäubung

Aufenthalt:
in der Regel ambulant

Gesellschaftsfähigkeit:
je nach Lokalisation meist kurzfristig

Sport:
abhängig von Körperregion und Wundgröße

Nachsorge:
Wundkontrollen, gegebenenfalls Fadenzug und individuelle Narbenpflege

Was ist ein Muttermal?

Muttermale – medizinisch auch Nävi genannt – sind umschriebene Veränderungen der Haut. Viele davon sind pigmentiert und erscheinen braun oder dunkel, es gibt jedoch unterschiedliche Formen und Ausprägungen.

Die große Mehrheit der Muttermale ist gutartig und bedarf keiner Behandlung. Entscheidend ist deshalb zunächst nicht die Entfernung, sondern die fachärztliche Beurteilung.

Wann sollte ein Muttermal untersucht werden?

Ein Muttermal sollte insbesondere dann genauer beurteilt werden, wenn es:

  • neu auftritt oder sich deutlich verändert
  • an Größe zunimmt
  • Form oder Begrenzung verändert
  • unterschiedliche Farben entwickelt
  • juckt, nässt oder wiederholt blutet
  • sich deutlich von den übrigen Muttermalen unterscheidet

Für Patienten kann die bekannte ABCDE-Regel eine erste Orientierung geben:

  • Asymmetrie
  • Begrenzung
  • Color/Farbe
  • Durchmesser
  • Entwicklung
  • Sie ersetzt jedoch keine dermatologische Untersuchung.

Wann kann ein gutartiges Muttermal entfernt werden?

Auch ein medizinisch unauffälliges Muttermal kann störend sein. Eine chirurgische Entfernung kann beispielsweise sinnvoll oder gewünscht sein, wenn:

  • das Muttermal durch Kleidung, Schmuck oder Rasur regelmäßig gereizt wird
  • es sich an einer mechanisch ungünstigen Stelle befindet
  • wiederkehrende Verletzungen auftreten
  • Sie die Veränderung ästhetisch als störend empfinden

Vor einer ästhetisch gewünschten Entfernung sollte dennoch sichergestellt sein, dass es sich um einen klinisch unauffälligen Befund handelt.

Wie wird ein Muttermal chirurgisch entfernt?

Die Hautveränderung wird nach örtlicher Betäubung über einen gezielt geplanten Hautschnitt vollständig entfernt. Anschließend wird die Wunde sorgfältig verschlossen.

Gerade im Gesicht, am Hals oder an anderen sichtbaren Bereichen achten wir darauf, Schnittführung und Narbenverlauf möglichst günstig an die natürlichen Hautlinien anzupassen.

Bei pigmentierten oder diagnostisch relevanten Veränderungen kann das entfernte Gewebe anschließend histopathologisch untersucht werden. Dadurch lässt sich unter dem Mikroskop beurteilen, um welche Art von Hautveränderung es sich handelt.

Was ist ein Melanom?

Das maligne Melanom ist eine bösartige Tumorerkrankung der pigmentbildenden Zellen der Haut. Es kann aus einem bereits vorhandenen Muttermal entstehen, entwickelt sich jedoch auch häufig auf zuvor unauffälliger Haut.

Entscheidend für die weitere Behandlung ist eine möglichst frühe und eindeutige Diagnose.

Was passiert bei Verdacht auf ein Melanom?

Bei einem verdächtigen Muttermal steht zunächst die medizinisch sichere Entfernung im Vordergrund. Gleichzeitig planen wir den Eingriff so, dass – soweit möglich – auch der spätere Narbenverlauf und das ästhetische Ergebnis berücksichtigt werden.

Besteht klinisch der Verdacht auf ein malignes Melanom, empfiehlt die S3-Leitlinie, die gesamte auffällige Veränderung zunächst mit einem kleinen Sicherheitsabstand vollständig zu entfernen. Das ermöglicht dem Pathologen, den gesamten Befund zu beurteilen und insbesondere die Tumordicke zuverlässig zu bestimmen.

Eine oberflächliche Abtragung oder rein kosmetische Entfernung ist bei Melanomverdacht deshalb nicht das geeignete Vorgehen.

Warum ist die Histologie so wichtig?

Die feingewebliche Untersuchung entscheidet darüber,

  • ob tatsächlich ein Melanom vorliegt
  • wie tief der Tumor in die Haut eingedrungen ist
  • welche weiteren Tumormerkmale vorliegen
  • welche nächsten Behandlungsschritte erforderlich sind

Die sogenannte Breslow-Tumordicke gehört zu den zentralen Parametern für die weitere Therapieplanung.

Was passiert, wenn sich ein Melanom bestätigt?

Wird histologisch ein malignes Melanom festgestellt, richtet sich das weitere Vorgehen nach den Eigenschaften und der Tumordicke des Befundes.

In der Regel erfolgt anschließend eine Nachexzision mit einem leitliniengerechten Sicherheitsabstand. Bei bestimmten Tumorstadien kann zusätzlich die Untersuchung des Wächterlymphknotens oder eine weiterführende Diagnostik notwendig werden. Die Behandlung sollte dann entsprechend den onkologischen Leitlinien geplant und gegebenenfalls interdisziplinär durchgeführt werden.

Hierfür arbeiten wir eng mit dermatologischen, pathologischen und – wenn erforderlich – weiteren spezialisierten Einrichtungen zusammen, um die Diagnostik und weitere Behandlung bestmöglich zu koordinieren.

Warum spielt die Plastische Chirurgie bei der Entfernung eine Rolle?

Gerade bei größeren Hautveränderungen oder wenn ein leitliniengerechter Sicherheitsabstand notwendig wird, kann nach der Entfernung ein größerer Hautdefekt entstehen.

Dann geht es nicht nur darum, den Befund medizinisch sicher zu entfernen, sondern auch darum, wie die entstandene Wunde funktionell und ästhetisch sinnvoll verschlossen werden kann.

Als Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie berücksichtigen wir dabei insbesondere:

  • die Lage und Größe des Hautdefektes
  • einen möglichst günstigen Narbenverlauf
  • eine spannungsarme Wundversorgung
  • die Funktion angrenzender Strukturen
  • bei Bedarf rekonstruktive Verfahren wie lokale Lappenplastiken oder Hauttransplantationen

Insbesondere im Gesicht oder an funktionell sensiblen Regionen kann diese Planung für das spätere Ergebnis entscheidend sein.

Nach dem Eingriff

Nach kleineren Exzisionen können Patienten die Praxis in der Regel unmittelbar nach dem Eingriff wieder verlassen. Je nach Größe und Lokalisation können vorübergehend Schwellungen, leichte Schmerzen, Spannungsgefühl oder Blutergüsse auftreten. Die weitere Nachsorge richtet sich danach, welcher Befund entfernt wurde und wie umfangreich der Eingriff war.

Bei einem bestätigten Melanom gelten darüber hinaus stadienabhängige onkologische Nachsorgeempfehlungen. Regelmäßige körperliche und dermatologische Kontrollen sind Bestandteil der Melanomnachsorge.

Insbesondere im Gesicht oder an funktionell sensiblen Regionen kann diese Planung für das spätere Ergebnis entscheidend sein.

Häufige Fragen zu Muttermalen und Melanomen

Nein. Die meisten Muttermale sind gutartig und müssen nicht operiert werden. Eine Entfernung kann medizinisch sinnvoll werden, wenn ein Befund auffällig ist oder sich verändert. Gutartige Muttermale können außerdem entfernt werden, wenn sie mechanisch oder ästhetisch stören.

Ja. Ist die Veränderung medizinisch unauffällig, kann auch der persönliche ästhetische Wunsch ein Grund für eine Entfernung sein. Vorher sollte der Befund jedoch fachärztlich beurteilt werden.

Eine chirurgische Entfernung hinterlässt grundsätzlich eine Narbe. Ziel der plastisch-chirurgischen Planung ist es, diese möglichst günstig zu positionieren und unauffällig verheilen zu lassen.

Gerade bei einer rein ästhetisch gewünschten Entfernung sollte deshalb vorab immer abgewogen werden, ob die zu erwartende Narbe gegenüber dem bestehenden Muttermal tatsächlich eine Verbesserung darstellt.

Nicht jedes entfernte Muttermal muss zwangsläufig histologisch untersucht werden. Bei auffälligen, unklaren oder diagnostisch relevanten Befunden ist die feingewebliche Untersuchung jedoch wichtig, um die Diagnose sicherzustellen.

In unserer Praxis erfolgt die operative Entfernung häufig nach vorheriger dermatologischer Beurteilung oder auf Überweisung durch einen Dermatologen – beispielsweise wenn eine chirurgische Exzision gewünscht oder aufgrund von Lage und Größe eine besonders sorgfältige plastisch-chirurgische Wundversorgung sinnvoll ist.

Wird eine Hautveränderung vollständig entfernt, sollte an dieser Stelle normalerweise kein verbliebenes Nävusgewebe vorhanden sein. Ein erneutes Auftreten von Pigmentierung im Narbenbereich sollte dennoch ärztlich kontrolliert werden.

Bei Verdacht auf ein Melanom nein. Eine zerstörende Behandlung würde die vollständige histologische Beurteilung erschweren oder unmöglich machen. Ein verdächtiger pigmentierter Befund sollte daher fachgerecht diagnostisch entfernt und histologisch untersucht werden.

Der Eingriff erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung, sodass während der Operation keine Schmerzen zu erwarten sind. Nach dem Eingriff können vorübergehend ein Spannungsgefühl oder leichte Wundschmerzen auftreten.

Die erste Operation dient vor allem der sicheren Diagnosestellung. Dafür soll der gesamte Tumor histologisch beurteilt werden können. Die Leitlinie empfiehlt bei klinischem Melanomverdacht zunächst eine komplette Exzision mit einem kleinen Abstand zum umliegenden gesunden Gewebe; ein deutlich größerer Sicherheitsabstand erfolgt gegebenenfalls erst nach Vorliegen der Histologie.

Nein. Viele auffällige oder ungewöhnliche Hautveränderungen erweisen sich als gutartig. Ob tatsächlich ein Melanom vorliegt, kann letztlich nur durch die entsprechende ärztliche beziehungsweise histologische Beurteilung zuverlässig geklärt werden.

Bei einem bestätigten Melanom wird neben dem sichtbaren beziehungsweise bereits entfernten Tumor zusätzlich gesund erscheinendes umliegendes Gewebe entfernt. Die Größe dieses Sicherheitsabstands richtet sich nach der Tumorsituation, insbesondere der histologisch bestimmten Tumordicke.

Das hängt von Größe und Lokalisation der Wunde ab. Bei einem kleinen Befund an einer wenig belasteten Körperstelle ist häufig nur eine kurze Pause notwendig. Bei Wunden in stark bewegten Bereichen sollte Zug auf die frische Narbe länger vermieden werden.

Kostenübernahme durch die Krankenversicherung erfolgen. Die Entfernung eines medizinisch unauffälligen Muttermals ausschließlich aus ästhetischen Gründen ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung.

Worauf sollten Sie bei Ihrer Arztwahl / Wahl der Klinik achten?

Achten Sie bei Ihrer Facharztwahl auf die Bezeichnung Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Abweichende Bezeichnungen wie z. B. Beauty-Doc, Schönheitschirurg, etc. sind ungeschützt und kein Zeichen für die Qualifikation (mehr zum Thema „Was sollten Sie bei Ihrer Facharztwahl beachten?„.

Achten Sie darauf, dass Sie eine umfangreiche Voruntersuchung und Aufklärung über den Behandlungsverlauf, mögliche Risiken und den Heilungsverlauf erhalten.

Warum sollten Sie zu uns kommen?

Umfangreiche Erfahrung, maximale Hygiene und Infektionsschutz, stetige Weiterbildung und maximale Sorgfalt sind die Grundlage in unserer Praxis. Dies spiegelt sich auch an der Vielzahl positiver Patientenbewertungen, unserer Siegel und Auszeichnungen wider.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung. Dr. med. Michaela Montanari ist seit 2021 Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC).

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Dr. med. Michaela Montanari
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Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Fachärztin für Chirurgie
Präsidentin der
Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie
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Dr. med. Anna Maria Bugariu
Fachärztin für
Plastische und Ästhetische Chirurgie